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Die Bundesregierung hat weitere Lockerungen und Regulierungen bekannt gegeben.
TourSol hat zusammengefasst was ab 1. Juli 2021 neu zu beachten ist
Die österreichische Bundesregierung hat weitere Lockerungen und Regulierungen bekannt gegeben. Wir haben hier zusammengefasst, was ab heute 01.07.21 neu zu beachten ist:
Generell:
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• Die 3G-Regel (getestet, genesen, geimpft) bleibt unverändert für Personen ab 12 Jahren, Ausnahme ist Wien, hier müssen Kinder ab 6 Jahren einen 3-G-Nachweis ebenfalls erbringen.
• Die Sperrstunde um Mitternacht wird aufgehoben
• Abstandregelung von 1 Meter wird aufgehoben
• Quadratmeter-Beschränkungen in Geschäftslokalen und Betrieben wird aufgehoben
Masken:
• Lockerungen der Maskenpflicht
• ab 1. Juli ist grundsätzlich nur mehr in Öffis und geschlossenen Räumen Handel und Museen eine MNS-Maske zu tragen
• FFP2-Maskenpflicht nur mehr in wenigen Ausnahmen (z.B. für Mitarbeiter im Bereich der Altenheim und Krankenanstalten in geschlossenen Räumen, sofern kein aktueller 3-G-Nachweis vorliegt)
Gastronomie & Hotellerie:
• Keine Maskenpflicht mehr für Gäste (indoor und outdoor)
• 3-G-Nachweis zum Eintritt erforderlich
• Für Mitarbeiter mit unmittelbarem Kundenkontakt gilt der 3-G-Nachweis, ist es nicht möglich diesen zu erbringen, muss eine MNS-Maske getragen werden
• Ende der Registrierungspflicht voraussichtlich ab 22.7.
Nachtgastronomie - es darf wieder getanzt werden:
• Ab 1. Juli dürfen Clubs und Diskotheken wieder öffnen mit verkleinerter Kapazität (75% Auslastung), keine Abstandspflicht mehr, 3-G-Nachweis erforderlich
• Voraussichtlich ab 22. Juli fällt die Kapazitätsbeschränkung
Veranstaltungen:
• Anzeigepflicht ab 100 Personen
• Bewilligungspflicht ab 500 Personen
• Für alle Veranstaltungen ab 100 Personen zusätzlich: 3-G-Nachweis, Präventionskonzept, COVID-19-Beauftragter, Kontaktdatenerhebung (Ausnahme: geschlossene Gesellschaften, wie z.B. Hochzeit)
• Veranstaltungsregelungen gelten voraussichtlich bis inkl. 28.7.
Einreise/Ausreise:
(Auszug aus der Seite des Sozialministeriums) Ab 1. Juli ist eine Einreise nach Österreich aus Ländern mit geringem epidemiologischem Risiko, wie z.B. aus Griechenland, Kroatien oder Spanien ohne Registrierung und Quarantäne möglich. Reist man jedoch ohne Nachweis im Sinne der 3-G-Regel ein, so ist eine Registrierung zur Pre-Travel-Clearance und eine Testung innerhalb von 24 Stunden nach der Einreise verpflichtend.
Eine Einreise aus Virusvariantengebieten (Brasilien, Großbritannien, Indien, Südafrika) ist untersagt, wobei Österreicherinnen und Österreicher sowie EU- und EWR-Bürgerinnen und –Bürger von diesem Verbot ausgenommen sind. Diese Personen müssen bei einer Einreise aus einem der Risikoländer allerdings einen negativen Test vorlegen, eine Registrierung vornehmen und unverzüglich eine zehntägige Quarantäne antreten. Die Quarantäne kann jedoch mit einem negativen Test beendet werden – allerdings frühestens am fünften Tag nach der Einreise.
Bei Reisen aus beruflichen Gründen und bei Reisen im überwiegenden Interesse Österreichs - insbesondere im Bereich Kultur und Sport z.B. für Betreuer:innen und Trainer:innen – entfällt die Quarantänepflicht. Details dazu auf https://tinyurl.com/4nf7hur8 sowie auf der Seite der Pre-Travel-Clearance-Registrierung: https://entry.ptc.gv.at/